Informationen im Corona-Umfeld
02.02.2023: Kein Regelungsbedarf mehr für den kirchlichen Raum
Zum 1. Februar 2023 sind die Maskenpflicht, die Isolationsvorschriften und weitere Schutzmaßnahmen im Kontext der Coronapandemie entfallen. Auf dieser Grundlage haben die Generalvikare der nordrhein-westfälischen (Erz)Bistümer festgestellt, dass auch für den kirchlichen Raum, insbesondere auch für Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung, kein Regelungsbedarf mehr besteht. Daher sind mit sofortiger Wirkung alle diesbezüglich bisher geltenden Vorschriften und Regelungen im Erzbistum Paderborn aufgehoben. Dessen ungeachtet bleibt es bei der Empfehlung, achtsam miteinander umzugehen.
02.04.2022: Neue Coronarichtlinien
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 19.03.2022 hat auch das Erzbistum Lockerungen vorgeschlagen.
In den Kirchen unseres Pastoralverbundes gilt ab sofort:
- Eine Mundkommunion ist am Ende der Kommunionausteilung wieder möglich.
- Zur Kollekte kann der Kollektenkorb wieder durch die Kirchbänke gereicht werden.
- Gesangbücher können wieder ohne jeweils neue Desinfektion ausgelegt werden.
- Die Sitzkissen im Dom können wieder ausgelegt werden.
- Die 3-G-Reglung ist somit in allen Kirchen aufgehoben. Die AHA–Regeln sind auch weiterhin zu beachten!
- Am Gründonnerstag wird es in diesem Jahr weder eine Fußwaschung noch die Möglichkeit der Kelchkommunion für die Kirchenbesucher geben.
- Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt.
24.12.2021: Absage der Sternsingeraktion 2022
Die Sternsingeraktion zum Jahreswechsel und in der ersten Woche des Januars wird aufgrund der besorgniserregenden und unübersichtlichen Pandemiesituation ohne Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattfinden.
Wie auch 2021 werden durch ehrenamtliche Mitarbeiter, denen mein Dank an dieser Stelle gilt, Anschreiben mit der Bitte um Spende und Segensaufkleber an die registrierten Haushalte verteilt. Die Anschreiben und Segensaufkleber werden auch wieder rund um den Dreikönigstag in den Kirchen zur Mitnahme ausliegen.
Für uns alle ist diese Entwicklung sehr traurig und bedauerlich: wir müssen aber dem Schutz der Gesundheit aller, der Kinder und der Jugendlichen, der Mitarbeitenden, vor allem der oft älteren Menschen, die sich über den Besuch der Drei Weisen aus dem Morgenland gefreut hätten, Rechnung tragen.
Alle, die die Sternsinger in den vergangenen Jahren unterstützt haben und die großherzig für das Kindermissionswerk gespendet haben, bitte ich auch bei dieser Aktion um Ihren Beitrag und bedanke mich dafür im Voraus.
Für die Verantwortlichen der Sternsinger in unserem Pastoralen Raum Mindener Land. David F. Sonntag, Pastor
27.11.2021: Sonderreglung für St. Paulus, St. Ansgar und St. Elisabeth
Ab dem zweiten Adventswochenende gilt im Rahmen aller Sonntagsmessen (incl. der Vorabendmessen) die 3-G-Regel. Personalausweis und Impfnachweis bzw. tagesaktueller Testnachweis sind vorzulegen. Mit Einhaltung der 3-G-Regel entfällt damit auch die Beschränkung der Anzahl der möglichen Gottesdienstbesucher in diesen Gottesdiensten. Die 3-G-Regel gilt nicht im Dom und in St. Mauritius.
27.11.2021: Neue 3-G bzw. 2-G-Regelungen
Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte werden die Schutzmaßnahmen wie folgt angepasst:
Bedienstete / Angestellte werden seit dem 24.11. auf Einhaltung der 3-G-Regel überprüft.
Die Mundkommunion in den Hl. Messen wird ab sofort ausgesetzt. Ein med. Mund-Nasen-Schutz ist weiterhin während aller Hl. Messen zu tragen.
Bei allen Veranstaltungen, die in den Gemeinderäumen stattfinden, gilt ab sofort die 3-G-Regel, sofern Essen oder Trinken gereicht wird 2-G-Regel. Die Kontrollpflicht liegt beim Veranstalter.
Coronabedingt ist bei den Gottesdiensten die Zahl der Kirchenbesucher begrenzt, da die Abstandsregeln einzuhalten sind. Bei den Hochämtern um 10 Uhr kommen wir häufig an die Obergrenze. Wir bitten daher diejenigen, die mobil sind, nach Möglichkeit auf eine der anderen Sonntagsmessen auszuweichen, damit keiner, der das 10 Uhr Hochamt besuchen möchte, abgewiesen wird, bzw. zu dieser kalten Jahreszeit, vor der Kirchentür die Sonntagsmesse mitfeiern muss.
05.09.2021: Gottesdienstbesuch ohne Kontaktdatenerhebung
Mittlerweile ist das Singen in den Hl. Messen wieder gestattet; bitte tragen Sie während der Hl. Messen einen med. Mundschutz.
Bis auf weiteres darf auf eine Kontaktdatenerhebung verzichtet werden.
Bitte achten Sie auch weiterhin auf die Einhaltung des Mindestabstandes. Zum Schutzkonzept gehört ferner, dass Kirchenbesucher nur auf den gekennzeichneten Sitzen Platz nehmen.
24.07.2021: Gemeindegesang wieder möglich
Dank der gesunkenen Inzidenzzahlen ist es wieder erlaubt, dass die Gottesdienstbesucher in den Hl. Messen in den Kirchen mitsingen dürfen. Die benutzten Gesangbücher müssen nach jeder Hl. Messe desinfiziert werden. Bitte bringen Sie daher nach Möglichkeit Ihr eigenes Gesangbuch mit. Damit ersparen Sie den Küstern Arbeit und den kircheneigenen Gesangbüchern die ständige Befeuchtung.
Die weiteren Corona-Schutzvorschriften: Abstand, Mundschutz und Kontaktdatenerfassung gelten auch weiterhin noch.
14.05.2021: Kein Corona-Test mehr erforderlich
Die Vorlage eines negativen Coronatestes (oder Gleichgestelltes) ist nicht mehr erforderlich. Der Dom kann wieder durch den Haupt- und den Seiteneingang betreten werden.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
- Bitte tragen Sie während der hl. Messe einen medizinischen Mund- und Nasenschutz!
- Bitte beachten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln.
- Bitte füllen Sie ein Kontaktdatenformular aus oder melden Sie sich mit der Luca-App an.
08.05.2021: Gottesdienste mit Coronatest oder vollständiger Impfung
Ein Besuch der Hl. Messen ist z.Zt. nur mit tagesaktuellem negativen Coronatest möglich, vollständig Geimpfte und Genesene sind mit negativ Getesteten gleichgestellt.
Amtlicher negativer Coronatest (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test): Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden.
Geimpfte: Sie haben bereits zwei Impfungen erhalten, die Zweitimpfung liegt mindestens 14 Tage zurück. Der Nachweis erfolgt über den Impfpass.
Genesene: Sie wurden per PCR-Test positiv auf das Virus getestet und dieser Test ist mindestens 28 Tage oder maximal sechs Monate alt.
Ein Personalausweis ist vorzulegen.
Die Gottesdienstbesucher können den Dom zum Besuch der Hl. Messe nur durch den Seiteneingang betreten (am Parkplatz hinter der Schranke).
Diese Allgemeinverfügung des Kreises gilt bis zum 14.05.2021.
Ferner sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontaktdaten anzugeben.
Die Kontaktdaten werden in schriftlicher Form oder aber demnächst über die Luca-App erfasst.
24.04.2021: Gottesdienstbesuche nur mit gültigem Corona-Test möglich
Aufgrund der aktuellen Corona – Schutzverordnung des Kreises Minden-Lübbecke sind seit dem 27. April Gottesdienstbesuche nur mit Nachweis eines gültigen negativen Corona–Schnelltests möglich, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest reicht leider nicht aus! Ferner muss der Personalausweis zur Identifizierung vorgelegt werden.
Von dieser Maßnahme ist leider auch die Erstkommunion-Feier, die am Sonntag im Dom stattfindet, betroffen.
Test-Möglichkeiten bestehen zurzeit noch auf Kanzlers Weide und in der Ehemaligen Scharn–Apotheke am Scharn (jetzt Bürger-Test-Zentrum). Weitere Möglichkeiten finden Sie unter www.testen–in–nrw.de
20.03.2021: Anmeldung zum Triduum erforderlich
Eine herzliche Bitte: Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl, bitten wir für die Gottesdienste zu Ostern (Gründonnerstag, Karfreitag, Osternacht) um eine Anmeldung.
Diese kann ab Montag, 22.03.2021, im Internet unter www.pv-mindener-land.de bis spätestens 30.03.2021 erfolgen. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen jede Person einzeln angemeldet werden muss. Nur in Ausnahmefällen kann die Anmeldung zu den Öffnungszeiten telefonisch über das Pfarrbüro am Dom erfolgen.
Das Triduum aus dem Dom wird auch ins Internet gesetzt.
23.01.2021: Status Besonderheiten Covid 19
Bei allen Terminen gilt die A+H+A-Regel: Abstand + Hygiene + Alltagsmaske
Hl. Messen: Wir freuen uns, dass wir Präsenz-Gottesdienste unter Einhaltung bestimmter Vorgaben feiern dürfen, die Kontaktdaten werden festgehalten, Begrenzung der Anzahl der Gottesdienstbesucher (bei einigen Hl. Messen, Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung), Begrenzung der Dauer der Gottesdienste auf max. 45 Minuten, Ordnerdienst (nochmals danke an alle, die dafür bereitstehen!). Gemeindegesang ist derzeit nicht gestattet. Ständer zur Desinfektion stehen in den Eingangsbereichen der Kirchen. Hl. Messen finden ausschließlich im Dom sowie in St. Johannes Bapt. in Petershagen statt. Die übrigen Kirchen in unserem Pastoralverbund stehen zu den normalen Öffnungszeiten zum persönlichen Gebet offen.
Beichte: Sie werden nach wie vor samstags zwischen 15:30 und 17 Uhr, allerdings nicht in den Beichtstühlen, sondern in der Anbetungskapelle und bei Bedarf auch im Hochchor, gehalten.
Andachten: Die Anbetungskappelle des Domes darf maximal von drei Besuchern zu selben Zeit benutzt werden.
Taufen sind nur als Einzeltaufe im Dom möglich.
Erstkommunion: Die Erstkommunionvorbereitung findet unter Einhaltung der AHA-Regeln statt. In welcher Form die Erstkommunionfeiern nach Ostern stattfinden, wird noch überdacht.
Firmung: Die Firmvorbereitung findet größtenteils digital statt. Es ist davon auszugehen, dass die Firmfeiern wie vorgesehen am 20. und 21.03. stattfinden werden.
Schulgottesdienste und Gottesdienste in den Alten– und Pflegeheimen finden z.Zt. nicht statt.
Bücherei: Eine Buchausleiche in der Bücherei in St. Paulus ist bis auf weiteres nicht erlaubt. Die Pfarrbüros bleiben bis auf weiteres geschlossen. Das Dompfarrbüro ist zu den normalen Öffnungszeiten ausschließlich telefonisch zu erreichen, Besuchstermine können vereinbart werden.