Pastoralvereinbarung für den Pastoralen Raum Pastoralverbund Mindener Land

Zielsetzung

Die neue Pastoralvereinbarung wurde in einem etwa viereinhalbjährigen Pastoralen Prozess erarbeitet.

Dieser Pastorale Prozess hat den Zweck, über das gegenwärtige und zukünftige kirchliche Handeln im Pastoralen Raum ins Gespräch zu kommen und über Gestaltungsoptionen zu beraten.

Die Inhalte der Pastoralvereinbarung sind unter Mitwirkung vieler Ehrenamtlicher in Gremien und in den vier Arbeitsgruppen
–  „Taufberufung fördern – Katechese, Gottesdienste, Sakramente“
–  „Ehrenamt – Engagement aus Berufung“
–  „Pastorale Orte und Gelegenheiten – Missionarisch Kirche sein“
–  „Caritas und Weltverantwortung – diakonisches Handeln“

sowie des Pastoralteams entstanden, – immer in dem Bewusstsein, dass sie das Handeln als Kirche im Mindener Land aufzeigen, ohne sich dauerhaft und im Detail festzulegen.

Die Pastoralvereinbarung ist auf Auswertung und Fortschreibung angelegt. In jeder Legislaturperiode eines neu gewählten Pfarrgemeinderates soll die Pastoralvereinbarung überprüft werden.

Die Pastorale Schwerpunktsetzung ergibt sich aus den in der Pastoralvereinbarung genannten Zielen und Teilzielen, der kirchlichen und gesellschaftlichen Situation vor Ort, den Vorgaben durch das Zukunftsbild des Erzbistums, der Notwendigkeit, die kirchlichen Grunddienste zu erfüllen, sowie den Fähigkeiten und Interessen der mitarbeitenden Haupt- und Ehrenamtlichen.

Entstehung

Im ersten Quartal 2012 begann mit ersten Vorbereitungen des Pastoralverbundsleiters Propst Roland Falkenhahn und des Pastoralteams der Pastorale Prozess. Dieser endete im Oktober 2016 mit einer Klausurtagung, zu der – neben dem Pastoralteam – alle Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände des Pastoralverbundes eingeladen waren.

Die Pfarrgemeinderats-Vorsitzenden der fünf katholischen Diasporagemeinden, die stellvertretenden Vorsitzenden der Kirchenvorstände sowie das Pastoralteam haben am 16.02.2017 die fertige Pastoralvereinbarung unterschreiben können. Nachdem Vertreter des Erzbischöflichen Generalvikariats in Paderborn über die 35-seitige Vereinbarung beraten hatten, unterschrieb schlussendlich Erzbischof Hans-Josef Becker das ihm vorgelegte pastorale Dokument.

Am Samstag, 02.12.2017, wird die Pastoralvereinbarung in der Heiligen Messe – am Vorabend zum Ersten Advent – im Dom zu Minden von Weihbischof Manfred Grothe dem Pastoralen Raum feierlich übergeben.